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Publikumspreis für Patrik Hevr

postdateiconMontag, den 29. April 2013 | Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke

Den von NAHME & REINICKE gestifteten Publikumspreis beim 14. internationalen Klavierwettbewerb der Chopin-Gesellschaft Hannover gewann der junge tschechische Pianist Patrik Hevr, der auch den von einer fachkundigen Jury vergebenen zweiten Haupt-Preis gewann. Insbesondere die Toccata von Johann Sebastian Bach sowie drei Sätze aus Ravels "Le tombeau de Couberin" begeisterten das Publikum.

Den ersten Preis gewann die an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover studierende Chinesin Boyang Shie.

 

 

 

Vorsicht! PMS Patent und Markenservice AG u. Nationales Markenregister AG

postdateiconMontag, den 22. April 2013 | Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke

Die PMS Patent und Markenservice AG und die Nationales Markenregister AG versenden Angebote über Dienstleistungen im Bereich des Markenschutzes. Die gewerblichen Angebote der in der Schweiz (PMS) und dem "Commonwealth of Dominica" (Nationales Markenregister AG) ansässigen Gesellschaften erwecken den Eindruck einer behördlichen Aufforderung. Tatsächlich handelt es sich um versteckte Angebote mit stark überteuerten Preisen.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Firmen, vor denen das Deutsche Patent- und Markenamt wegen irreführender Angebote warnt. Wenn Sie ein Angebot von einem Anbieter erhalten, den Sie nicht eindeutig zuordnen können, sollten Sie in jedem Fall zunächst bei uns bzw. Ihrem anwaltlichen Vertreter nachfragen, um Rechtsnachteile und wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.

 

BGH untersagt irreführende "Angebotsschreiben" der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH

postdateiconDonnerstag, den 28. Februar 2013 | Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 6. Februar 2013 (Az.: I ZR 70/12) die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf zurückgewiesen. Damit ist auch das letzte Rechtsmittel des Unternehmens gegen eine Verurteilung des OLG Düsseldorf erfolglos geblieben. Darin war es der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten, ihre bisherigen irreführenden Formulare zu versenden.

Nach der bekannten "Insertions-Offerten"-Methode, die darauf abzielt, die Unaufmerksamkeit Gewerbetreibender für das "Einwerben" eigentlich nicht gewollter Einträge in in der Regel wertlose Verzeichnisse auszunutzen, war die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in den beiden zurückliegenden Jahren vorgegangen und hatte vielfach Gewerbetreibende mit solchen Formularen angeschrieben. Damit ist nach den Entscheidungen der Düsseldorfer Gerichte und des BGH nun Schluss.

Auch diejenigen Unternehmen, die noch Aufforderungsschreiben wegen solcher angeblicher Ansprüche erhalten, die in der Regel alle Eskalationsstufen über ein Inkassounternehmen, die Deutsche Direkt Inkasso GmbH, bis hin zu anwaltlichen Aufforderungsschreiben, auch unter Beifügung von Entwürfen für Mahnbescheidsanträge erhalten, können aufatmen: mittlerweile liegen hier auch Gerichtsentscheidungen vor, wonach die Beitreibung solcher angeblicher Forderungen wettbewerbs- und rechtswidrig ist.

Da jetzt feststeht, dass die Forderungen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Geschäftsführer Sebastian Cyperski, unberechtigt sind, können gezahlte Beträge zurückgefordert werden.

Ihr Ansprechpartner: RA Christian Reinicke FAGewRS

 

NAHME & REINICKE fördert den 14. internationalen Klavierwettbewerb

postdateiconDienstag, den 16. April 2013 | Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Reinicke

NAHME & REINICKE stiften den Publikumspreis für den diesjährigen 14. internationalen Klavierwettbewerb der Chopin-Gesellschaft Hannover. Am Finale des Wettbewerbs am Samstag, 20.04.2013, 16.00 Uhr, in der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover nehmen fünf junge Pianisten aus den Geburtsjahrgängen 1986 bis 1995 aus fünf Ländern teil. Den Publikumspreis wird Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke überreichen.

 

Berücksichtigung höherer Restwertangebote der Versicherungen?

postdateiconMontag, den 18. Februar 2013 | Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Matthias Sassenberg

Veräußert ein Geschädigter ein Unfallfahrzeug zu dem Preis, der in einem durch ihn selbst in Auftrag gegebenen Privatgutachten ermittelt wurde, setzt er sich nach einem Beschluss des OLG Köln vom 16.07.2012 (13 U 80/12) zumindest dem Risiko aus, dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dann bestehen kann, wenn der Verkauf schon vor Eingang des Gutachtens bei der Versicherung erfolgte, die dann kein höheres Angebot mehr unterbreiten konnte.

 
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