RA Maaß - ab jetzt auch Fachanwalt für Medizinrecht!
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Herr Rechtsanwalt Peter Maaß ist seit dem 11.10.2006 berechtigt, die Bezeichnung
Fachanwalt für Medizinrecht
zu führen.
Herr Maaß ist seit vielen Jahren in dem Schwerpunktbereich des ärztlichen Vergütungsrechts für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser überregional forensisch und beratend tätig und auf diesem Gebiet ein ausgewiesener Fachmann. In diesem Zusammenhang steht seine Tätigkeit als Vertragsanwalt der Rechtsschutzstelle der Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärzteschaft in Hannover.
Herr Maaß hilft Ihnen aber auch bei Arzthaftungsfragen, sowohl zivil- als auch gfs. strafrechtlich.
Gemeinsam mit den Gesellschaftsrechtlern unserer Kanzlei berät Herr Maaß Sie kompetent bei der Vertragsgestaltung für Ihre Berufsausübungsgemeinschaft.
Herr Maaß ist darüber hinaus Ihr Ansprechpartner in Fragen des Berufsrechts und des Kassenarztrechts.
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