LG Aachen verbietet Werbung für Schadenmanagement einer Werkstatt
Das Gericht stellt in begrüßenswerter Klarheit fest, dass streitige Schadensfälle niemals in die Hände von Kfz-Meistern im Zusammenwirken mit der Versicherungswirtschaft, sondern ausschließlich in die Hände von Rechtsanwälten gehören und dementsprechend nicht wie untersagt geworben werden darf.
(LG Aachen, Az.: 41 O 1/09, nicht rechtskräftig)