1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine vGA, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.
2. Eine vertragswidrige Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifzieren (BFH vom 15.11.2007, VI ER-S 4/07).