Das Bundeswirtschaftsministerium hat nunmehr Änderungen zur Umweltprämie beschlossen:
Zum einen sollen ab dem 30. März Autokäufer bereits dann den Antrag auf die Umweltprämie stellen können, wenn sie einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug/ Jahreswagen abgeschlossen haben (bisher war die Zulassung Voraussetzung). Zum anderen können nunmehr Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren. Im Übrigen teilen wir mit, dass nach derzeitigem Stand das Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro nicht erhöht werden soll.