Mehr als 130 Mandanten und Gäste waren am 01.09.2011 der Einladung der Kanzlei NAHME & REINICKE zum diesjährigen Sommerfest unter dem Motto "Soireé am See" in den Hannoverschen Yachtclub am Maschsee gefolgt. Das Wetter spielte hervorragend mit. Mit kulinarischen Köstlichkeiten, Tretbooten, Musik und interessanten Gesprächen war es für Gäste und Veranstalter eine gelungene Veranstaltung. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für diesen unvergesslichen Abend!
Prüfungsfrist der Versicherung bei Verkehrsunfällen
Unfallgeschädigte stellen sich immer wieder die Frage, innerhalb welcher Frist eine Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall in die Regulierung eintreten muss. Die der Haftpflichtversicherung zuzubilligende Frist wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Es wird zum einen eine Prüffrist von 4 - 6 Wochen zugebilligt, zum anderen aber auch eine Frist von lediglich nur 4 Wochen für angemessen angesehen, was u.a. mit dem technischen Fortschritt begründet wird. Die Frist wird nach der Rechtsprechung nur in Lauf gesetzt, wenn der Versicherung ein spezifiziertes Anspruchsschreiben zugeht. Wir empfehlen daher von Anfang an die konsequente anwaltliche Begleitung, damit keine unnötige Zeit verbraucht wird.
Belegeinsicht am Ort des Mietobjekts
Das Landgericht Freiburg hat mit einem Urteil - Az.: 3 S 348/10 - nochmals festgehalten, dass der Mieter die Belege zur Betreibskostenabrechnung, falls nicht ausnahmsweise unzumutbar, am Wohn- oder Geschäftssitz des Vermieters einsehen muss. Unzumutbar ist die Einsicht beim Vermieter nach Auffassung des LG Freiburg aber dann, wenn der Weg zum Vermieter wie in dem zu entscheidenden Fall mehr als 400km entfernt lag. Dem Mieter könne nicht zugemutet werden, irgendwo in Deutschland die Betriebskostenbelege einzusehen.
Christian Reinicke Vorsitzender des Anwaltvereins Hannover
Die Mitgliederversammlung des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover hat in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2011 Herrn Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke mit knapper Mehrheit zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. RA Reinicke kandidierte gegen die bisherige Amtsinhaberin, die sich zur Wiederwahl gestellt hatte. Der Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e. V. ist mit über 1.200 Mitgliedern der größte niedersächsische Anwaltsverein. Bereits 1831 gegründet, ist er der älteste Rechtsanwaltsverein Deutschlands.
Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (links im Bild) gratuliert Herrn Reinicke zur Wahl.
RA Christian Reinicke zu Marathon-Abschleppkosten in BILD
Zu dem Versuch der Stadt Hannover, die Kosten einer Leerfahrt für ein im Halteverbot abgestelltes Fahrzeug geltend zu machen, obwohl Dutzende anderer Fahrzeuge noch abzuschleppen waren, äußert sich RA Christian Reinicke in der BILD-Ausgabe vom 09.05.2011.
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