Bei Vertragsverhandlungen besteht für jeden Vertragspartner grundsätzlich die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09 - eine Aufklärungspflicht bspw. darüber bejaht, dass der Verkäufer den Pkw kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz- Brief eingetragenen "fliegendem Zwischenhändler" erworben hat.
Haftung für Schlaglöcher auf öffentlichen Straßen durch Baulastträger?
Die Nichtbeseitigung eines tiefen Schlagloches kann zu einer Schadensersatzverpflichtung des Trägers der Straßenbaulast führen, wenn sich der Schadensbereich beispielweise über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt oder in einer Kurve liegt. Dann reicht es nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken nicht mehr aus, die Schadenstelle durch das Aufstellen von Verkehrsschildern zu sichern, vielmehr hätte die Gefahrenstelle auf zumutbare Weise beseitigt werden müssen.
Inspektionen müssen im Rahmen der Garantie nicht in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden
Der BGH hat mit Urteil vom 14.10.2009 - VII ZR 354/08 - gleich zwei formularmäßige Klauseln aus Gebrauchtwagengarantieverträgen für unwirksam erklärt: Zum einen ist nach Auffassung des BGH eine Klausel unwirksam, die dem Garantienehmer die Obliegenheit auferlegt, vom Fahrzeughersteller empfohlene Wartungsarbeiten ausschließlich in der Werkstatt des Verkäufers oder einer Markenwerkstatt durchzuführen und bei Unzumutbarkeit auch noch die Freigabe des Verkäufers für eine andere Werkstatt einzuholen. Zum anderen hält der BGH die weitere Klausel für unwirksam, nach der die Fälligkeit der versprochenen Garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur abhängt.
Kein Hausfriedensbruch eines Untermieters trotz Kündigung des Hauptmietverhältnisses
Restwertangebote der Versicherer müssen nicht grundsätzlich hingenommen werden
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