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Rechtsanwalt Vertragsrecht Hannover

Nahme & Reinicke
Vertragsrecht
 

Vertragsrecht

Auch im Vertragsrecht beraten wir Sie kompetent und zuverlässig. Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Formen der schuldrechtlichen Beziehungen. Erfasst sind hierbei neben den weithin bekannten Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträgen auch alle weiteren Formen der vertraglichen Bindung. Wir beschäftigen uns in der täglichen Praxis insbesondere mit Fragen zum Zustandekommen, zur Wirksamkeit und zur Beendigung von vertraglichen Verhältnissen.

Das weite Feld des Vertragsrechts stellt sich zudem oft als Schnittstelle zwischen verschiedenen Rechtsgebieten dar. Wir beraten Sie sowohl im Rahmen des Vertragsschlusses, als auch zu bestehenden Verträgen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine strategische Position zur Durchsetzung Ihrer Ziele.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Vertragsrecht

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Vertragsrecht
29.09.2025

Verlängerung von DSL-Verträgen – Höchstlaufzeit darf nicht überschritten werden

Die Bindung an lange Vertragslaufzeiten ist für Verbraucher ein Dauerärgernis. Deshalb sieht das Telekommunikationsgesetz eine klare Grenze vor: Verträge mit Verbrauchern dürfen höchstens 24 Monate laufen. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Juli 2025 – III ZR 61/24) hat nun klargestellt, dass diese Begrenzung auch für Vertragsverlängerungen gilt und Anbieter keine Schlupflöcher nutzen dürfen.

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Vertragsrecht
16.09.2025

Mischverträge: Welches Recht gilt – und was das für Haftung, Gewährleistung und AGB bedeutet

Viele Verträge verbinden Leistungen verschiedener Vertragstypen (Kauf‑, Werk- oder Dienstvertrag), so z.B. Lieferung mit Montage, Softwarelizenz mit Customizing, Vermittlung mit „Rundum-Service“. Solche „Mischverträge“ werden rechtlich als Einheit beurteilt.

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Vertragsrecht
03.09.2025

Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

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