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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwalt Steuerrecht Hannover

NAHME & REINICKE
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht in Hannover

Wir vertreten Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten im Besteuerungsverfahren sowie in Steuerstrafverfahren bzgl. sämtlicher Steuerarten.

Was machen unsere Anwälte im Steuerrecht?

  • Einkommenssteuer (inkl. Lohnsteuer)

  • Erbschafts – und Schenkungssteuer

  • Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer

  • Grundsteuer

  • Grunderwerbssteuer



Wir geben für Sie Ihre Grundsteuererklärung ab!

Einfach, schnell und unkompliziert.

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet.

Ab dem 01.Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Die Erklärung muss bis zum 31.10.2022 abgegeben werden.

Wir erledigen dies gerne für Sie. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist das Informationsschreiben des für Sie zuständigen Finanzamts, welches in Kürze bei Ihnen eingehen müsste oder Sie bereits erreicht hat.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Lara C. Kertess .

Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin - persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz - und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung vom Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ihre Anwälte für Steuerrecht in Hannover

Lara C. Kertess

Rechtsanwältin und Notarin

Fachanwältin für Steuerrecht

Zum Profil von Lara C. Kertess

Reinhold Schneegans

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zum Profil von Reinhold Schneegans

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Steuerrecht

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Steuerrecht
26.09.2025

Grundstück an die Tochter verschenkt – und trotzdem Steuer zahlen?

Die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie wird häufig als steuerneutrale Schenkung verstanden. Doch sobald Verbindlichkeiten im Spiel sind, kann die Sache schnell steuerlich brisant werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2025 (Az. IX R 17/24) klargestellt: Wird ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist auf ein Familienmitglied übertragen und übernimmt dieses gleichzeitig bestehende Darlehensschulden, liegt im Umfang dieser Schuldübernahme ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor.

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Steuerrecht
26.09.2025

Zweimal Grunderwerbsteuer bei Share Deals? Was der BFH zur Doppelbelastung bei Signing und Closing signalisiert

Bei vielen Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden GmbH – fallen Vertragsschluss (Signing) und tatsächliche Anteilsübertragung (Closing) zeitlich auseinander. Genau in dieser Konstellation drohen aktuell zwei Grunderwerbsteuer-Festsetzungen durch das Finanzamt: einmal für den Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG (bezogen auf die tatsächliche Anteilsverschiebung) und einmal für das Verpflichtungsgeschäft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (bezogen auf den Vertragsschluss).

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Steuerrecht
16.09.2025

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

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