Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de

Rechtsanwalt Steuerrecht Hannover

NAHME & REINICKE
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht in Hannover

Wir vertreten Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten im Besteuerungsverfahren sowie in Steuerstrafverfahren bzgl. sämtlicher Steuerarten.

Was machen unsere Anwälte im Steuerrecht?

  • Einkommenssteuer (inkl. Lohnsteuer)

  • Erbschafts – und Schenkungssteuer

  • Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer

  • Grundsteuer

  • Grunderwerbssteuer



Wir geben für Sie Ihre Grundsteuererklärung ab!

Einfach, schnell und unkompliziert.

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet.

Ab dem 01.Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Die Erklärung muss bis zum 31.10.2022 abgegeben werden.

Wir erledigen dies gerne für Sie. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist das Informationsschreiben des für Sie zuständigen Finanzamts, welches in Kürze bei Ihnen eingehen müsste oder Sie bereits erreicht hat.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Lara C. Kertess .

Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin - persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz - und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung vom Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ihre Anwälte für Steuerrecht in Hannover

Lara C. Kertess

Rechtsanwältin und Notarin

Fachanwältin für Steuerrecht

Zum Profil von Lara C. Kertess

Reinhold Schneegans

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zum Profil von Reinhold Schneegans

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Steuerrecht

Steuerrecht
09.03.2026

Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen

Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.

Beitrag lesen
Steuerrecht
09.03.2026

Kann teuer werden: Verspätungszuschlag für Einkommensteuererklärung

Für die Abgabe von Steuererklärungen gelten gesetzlich festgelegte Fristen. Diese sind grundsätzlich ausreichend bemessen und müssen eingehalten werden. Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, gelten aufgrund des Arbeitspensums Letzterer längere Abgabefristen. Werden die Fristen nicht eingehalten, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. Dieser soll die Steuerpflichtigen dazu anhalten, die zukünftigen Erklärungen rechtzeitig abzugeben. Doch was bedeutet eigentlich „Abgabe der Steuererklärung“? Ab welchem Zeitpunkt gilt eine übermittelte Erklärung als wirksam? Mit diesen Fragen hatte sich das Finanzgericht Niedersachsen (FG) zu befassen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Beitrag lesen