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Rechtsanwalt Mietrecht Hannover

NAHME & REINICKE
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für den juristischen Laien kaum noch zu überblicken. Dies liegt zum einen an den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, zum anderen auch an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen und der stetigen Weiterentwicklung des Rechts.

Der sichere Umgang mit den gesetzlichen Normen und die Kenntnis der Rechtsprechung sind erforderlich, um im Einzelfall sicher durch den Rechtsverkehr des Wohn- und Gewerberaummietrechts zu navigieren. Von der Eigenbedarfskündigung über den Mangel des Mietobjekts bis zur Renovierungsklausel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Ihre Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Stefanie Henjes-Wielk

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Wioleta Lüdecke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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Mietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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