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Rechtsanwalt Mietrecht Hannover

NAHME & REINICKE
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für den juristischen Laien kaum noch zu überblicken. Dies liegt zum einen an den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, zum anderen auch an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen und der stetigen Weiterentwicklung des Rechts.

Der sichere Umgang mit den gesetzlichen Normen und die Kenntnis der Rechtsprechung sind erforderlich, um im Einzelfall sicher durch den Rechtsverkehr des Wohn- und Gewerberaummietrechts zu navigieren. Von der Eigenbedarfskündigung über den Mangel des Mietobjekts bis zur Renovierungsklausel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Wir sind für Sie da.

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Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ihre Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Stefanie Henjes-Wielk

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Wioleta Lüdecke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Mietrecht
15.12.2025

„Unechter“ Eigenbedarf?

Es genügt, wenn der Wunsch nach eigener Nutzung einer Wohnung plausibel begründet wird

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Gesellschaft Meeting Büro
Mietrecht
08.12.2025

Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

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Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
07.10.2025

Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

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