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Rechtsanwalt Mietrecht Hannover

NAHME & REINICKE
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für den juristischen Laien kaum noch zu überblicken. Dies liegt zum einen an den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, zum anderen auch an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen und der stetigen Weiterentwicklung des Rechts.

Der sichere Umgang mit den gesetzlichen Normen und die Kenntnis der Rechtsprechung sind erforderlich, um im Einzelfall sicher durch den Rechtsverkehr des Wohn- und Gewerberaummietrechts zu navigieren. Von der Eigenbedarfskündigung über den Mangel des Mietobjekts bis zur Renovierungsklausel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ihre Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Stefanie Henjes-Wielk

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Wioleta Lüdecke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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„Unechter“ Eigenbedarf?

Es genügt, wenn der Wunsch nach eigener Nutzung einer Wohnung plausibel begründet wird

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