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Aktuelle Fachbeiträge
 

Änderung des Unternehmenszwecks einer GmbH

Eine Neufirmierung von Geschäften einer GmbH mit geändertem Unternehmenszweck stellt eine sog. wirtschaftliche Neugründung dar, die gegenüber dem Registergericht offen zu legen und mithin anzumelden ist. Ansonsten können sich, so z.B. im Rahmen einer Insolvenz, für einen (neuen) Gesellschafter im Falle einer Unterbilanzierung Regressansprüche ergeben. So etwas ist theoretisch auch nicht zulasten der Geschäftsführer auszuschließen (vgl. BGH II ZR 56/10).

Deswegen unsere Empfehlung: Beabsichtigen Sie Ihren Unternehmenszweck zu ändern, sollte die Änderung regelmäßig aus Vorsichtsgründen dem Registergericht gegenüber angemeldet werden. Wir unterstützen Sie insoweit gern

Beitrag veröffentlicht am
18. April 2012

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Verkehrsrecht
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Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

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Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

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Bau- und Architektenrecht
22.09.2025

Bauvertrag nach VOB/B oder GBG?

Die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach VOB/B und nach BGB ist keine bloße Formsache, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte, Pflichten und Risiken beider Vertragsparteien. Die optimale Vertragsform hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und der Erfahrung der Beteiligten ab.

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