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Keine Zuweisung von Papageien im Hausratsteilungsverfahren

Papageien lässt man nicht im Hausratsteilungsverfahren im Zuge einer Trennung zuweisen. Das entschied jetzt das OLG Celle. Die Hausratsteilung ist einheitlich durchzuführen. Die Antragstellerin wollte mit ihrem Antrag verhindern, dass der Ehemann die Papageien erhielt. Das sei nicht Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens, so der 15. Senat des Oberlandesgerichts Celle.

Beitrag veröffentlicht am
27. August 2009

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