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Handels- und Gesellschaftsrecht
Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

Verkehrs-/Straf-/OWi-Recht
Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße
Nicht selten wird auf Einbahnstraßen nicht nur zum unmittelbaren Einparken rückwärtsgefahren. Dies war auch Gegenstand des Urteils des BGH vom 10.10.2023, Az. VI ZR 287/22.