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OLG Karlsruhe: Hinsendekosten trägt bei Widerruf der Shop-Betreiber

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass einem Kunden, der das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausübt, zwar unter bestimmten Voraussetzungen (Bestellwert > 40€) die Kosten der Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, nicht jedoch die Versandkosten der ursprünglichen Übersendung. Das dürfte allerdings nicht gelten, wenn von mehreren bestellten Waren nur einzelne zurückgesendet werden. Dann muss der Kunde auch weiterhin die Versandkosten tragen.

Beitrag veröffentlicht am
20. September 2007

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19.10.2026

Cyberangriffe und die Resilienz von GeseIIschaftsverträgen bei FamiIiengesellschaften

Cyberangriffe und Sabotageakte gefährden zunehmend Familiengesellschaften. Angreifer lahmlegen IT-Systeme oder erpressen Unternehmen. Klassische Gesellschaftsverträge erweisen sich in solchen Krisen oft als starr. Sie müssen künftig digitale Risiken, schnelle Handlungsfähigkeit und klare Notfallkompetenzen rechtlich absichern.

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