Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de

Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
12
Fachanwaltschaften
in unterschiedlichen Rechtsgebieten

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen

Karte von OpenStreetMaps

An dieser Stelle ist eine Karte des externen Dienstes OpenStreetMaps eingebunden. Durch die Einbindung von OpenStreetMaps auf unserer Website setzen wir das Cookie „_osm_location“. Dabei wird Ihre IP-Adresse an den fremden Server von OpenStreetMaps übermittelt, wodurch dieser erfährt, dass Sie unsere Seite besucht haben. Zweck dieser Einbindung ist die Darstellung von Adressen auf einer Karte, die in die Website eingebunden wird. Die Speicherdauer beträgt 1 Jahr. Wenn Sie die Karte laden möchten, wählen Sie bitte „Karte laden“. Sie können diese Entscheidung jederzeit rückgängig machen.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Hier finden Sie uns

Leisewitzstr. 41 - 43
30175 Hannover
Deutschland

Telefon: +49 511 283770
Fax: +49 511 2837777
E-Mail: zentrale@nahmereinicke.de

Kontakt Routenplaner

Um das automatische Laden dieses Dienstes zukünftig zu verhindern, klicken Sie bitte hier.

Zur besseren Lesbarkeit wird in den Texten unserer Website zum Teil auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei sämtliche binäre und non-binäre Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.