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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

NEUIGKEITEN

Wir sind umgezogen! Ab dem 17.08.2026 finden Sie uns in der Adenauerallee 12, 30175 Hannover.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
12
Fachanwaltschaften
in unterschiedlichen Rechtsgebieten

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Versicherungsrecht
11.09.2026

Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: BGH setzt klare Grenzen

Nach einem Kaskoschaden ist die Überraschung oft groß: Das Fahrzeug wurde repariert, die Werkstattrechnung liegt vor, doch der Versicherer ersetzt einzelne Positionen nicht vollständig. Mit Urteil vom 09.09.2026 (Az. IV ZR 235/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals höchstrichterlich geklärt, wer in der Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Die Antwort ist für Versicherungsnehmer wichtig, besonders dann, wenn bereits eine Kürzung im Raum steht.

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Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

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Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

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