Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Abrechnungsfrist für Betriebskosten bei Gewerberaummiete

Der BGH hat mit Urteil vom 17.11.2010 (AZ XII ZR 124/09) bestätigt, dass die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB auf Gewerberaummietverträge keine Anwendung findet.

Die gesetzliche Vorschrift besagt, dass über Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen ist und die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist. Aus einer Abrechnung, die dem Mieter nach Ablauf dieser Frist zugeht, sind Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt nach § 578 BGB jedoch nur für Wohnraummietverträge und nicht für den gewerblichen Bereich.

Der BGH hält zwar eine Frist von zwölf Monaten, nach Ende des Abrechnungszeitraumes, für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung auch im gewerblichen Bereich für angemessen. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlussfrist, wie sie bei Wohnraummietverträgen für Nachforderungen des Vermieters gilt, komme allerdings wegen des eindeutigen Gesetzeswortlautes nicht in Betracht.

Beitrag veröffentlicht am
12. Januar 2012

Diesen Beitrag teilen

Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Beitrag lesen
Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht, Erbrecht
07.01.2025

Immobilienbesitz und GbR – Handlungsbedarf bei Familienpool-Gesellschaften

Beitrag lesen