Verkehrsrecht Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).
In dem Verfahren ging es um eine Radfahrerin, die in der Dunkelheit auf einem Gehweg fuhr – und zwar auf der linken Straßenseite, also entgegen der Fahrtrich-tung. An einer Einmündung kam es zum Zusammenstoß mit einem Auto, das aus einer untergeordneten Straße kam. Die Radfahrerin forderte daraufhin unter ande-rem Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigtes Eigentum.
Das Gericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall jedoch bei der Radfahre-rin. Sie habe mehrere Verkehrsverstöße begangen: Zum einen dürfen Erwachsene grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren, zum anderen sei sie entgegen der vor-geschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen. Hinzu kam, dass sie beim Ein-fahren in die Fahrbahn nicht die nötige Sorgfalt beachtet habe.
Weil diese Verstöße aus Sicht des Gerichts besonders schwer wogen, wurde selbst die sogenannte Betriebsgefahr des Autos – also das allgemeine Risiko, das vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht – vollständig zurückgestellt. Die Klage wurde ab-gewiesen, die Radfahrerin ging leer aus und muss auch die Prozesskosten tragen.
Das Urteil unterstreicht: Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, kann im Scha-densfall seine Ansprüche verlieren – selbst, wenn er oder sie eigentlich im Nachteil erscheint. Besonders das verbotene Fahren auf Gehwegen und das Missachten von Vorfahrtsregeln beim Einfahren in den Straßenverkehr können rechtlich gravie-rende Folgen haben.