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Reiserecht aktuell Entschädigung für Thomas-Cook-Reisende

Der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook hatte am 25.09.2019 Insolvenz angemeldet. Deshalb wurden nach und nach alle Reisen abgesagt. Betroffene Pauschalreisende, die bereits Zahlungen geleistet hatten, konnten ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden und sie gegen die Insolvenzversicherung Zurich Versicherung AG geltend machen.

Problematisch war in diesem konkreten Fall jedoch, dass der entstandene Gesamtschaden die Versicherungssumme überstieg. Da jeder Kundengeldabsicherer gem. § 651 Abs. 3 S. 2 BGB seine Haftung für die von ihm zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen kann, erfolgt nur eine anteilige Entschädigung, falls die Höhe des Versicherungsschutzes für den Fall einer Insolvenz nicht ausreicht. Die Zurich Versicherung hatte daher zunächst nur eine Entschädigung von 17,5% gezahlt, stockte dann die Versicherungsleistung aber noch auf eine Quote von 26,38 % auf.

Nichtsdestotrotz blieben viele Betroffene auf nicht unerheblichen Kosten sitzen, weshalb die Bundesregierung im Dezember 2019 entschieden hatten, den Differenzbetrag auszugleichen, der nicht von der Versicherung bzw. Dritten übernommen wird. Pauschalreisende konnten daraufhin seit dem 6. Mai 2020 bis zum 15.11.2020 online Ausgleichzahlungen der Bundesregierung geltend machen.

Jetzt können die Betroffenen nur noch abwarten und hoffen, dass sie schnellstmöglich ihr Geld zurückerhalten. Wann das sein wird, ist jedoch nicht abzusehen.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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