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Arbeitsrecht
Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 02.07.2023
Ab dem 02.07.2023 tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Dabei geht es um die Möglichkeit der anonymisierten Meldung von Rechtsverstößen in Unternehmen. Was Arbeitgeber:innen zu beachten haben und mit welchen Konsequenzen bei Nichtbeachtung zu rechnen ist, lesen Sie im Artikel.