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Aktuelle Fachbeiträge
 

Verspätete Arbeitslosmeldung / Schadensersatz gegen Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitgebers sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden gem. § 37 b SGB III, anderenfalls kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gekürzt werden. Hierüber haben Arbeitgeber die Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig zu informieren gem. § 2 II 2 Nr. 3 SGB III.

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, das die Verletzung der Hinweispflicht durch den Arbeitgeber nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen diesen führt.

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts dient die Hinweispflicht nicht dem Schutz des Vermögens des Arbeitnehmers, darüber hinaus handele es sich lediglich um eine Sollvorschrift. Der Arbeitnehmer habe sich vielmehr selbst Kenntnis über seine Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit zu verschaffen.

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Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

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Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

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Gesellschaftsrecht, Erbrecht
07.01.2025

Immobilienbesitz und GbR – Handlungsbedarf bei Familienpool-Gesellschaften

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