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Aktuelle Fachbeiträge
 

Arbeitsrecht Gelber Schein nach Kündigung

In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer:innen nach einer Eigenkündigung bzw. Kündigung durch den:ie Arbeitgeber:in erkranken. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, das ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, wenn Arbeitnehmer:innen zu einem Zeitpunkt, an dem feststeht, das das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig werden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleiben (BAG vom 13.12.2023, AZ: 5 AZR 137/23).

In diesem Fall trägt der:ie Arbeitnehmer:in die volle Beweislast für das Vorliegen einer Erkrankung. Es muss dann angegeben werden, welche Erkrankungen zur Arbeitsunfähigkeit führten , welche Einschränkungen er:sie durch die Erkrankungen hatte und welche Medikamente bzw. Verhaltensmaßregeln verordnet waren. Des weiteren muss der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden. Vor diesem Hintergrund ist bei entsprechenden Sachverhalten der:ie Arbeitnehmer:in zur entsprechenden Aufklärung aufzufordern und die Entgeltfortzahlung bis zur glaubhaften Stellungnahme einzustellen.

Beitrag veröffentlicht am
17. September 2024

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25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

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