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Aktuelle Fachbeiträge
 

PublG: Auf richtigen Rechtsbehelf achten

Bereits seit dem 1.1.2007 gilt die Verpflichtung, dass alle Kapitalgesellschaften und alle Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter (z. B. die GmbH & Co. KG) spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres ihren kaufmännischen Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen haben. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, werden mit Ordnungsgelder von mindestens EUR 2.500 bis zu EUR 25.000 zur Einhaltung dieser Pflichten angehalten. Das Verfahren beginnt damit, dass das Bundesamt für Justiz dem Unternehmen eine Frist setzt und gleichzeitig ein Ordnungsgeld androht. Bereits hiergegen muss beim Vorliegen berechtigter Einwendungen Einspruch eingelegt werden. Die gfs. erfolgende Ordnungsgeldfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden. Erhebt das Unternehmen seine berechtigten Einwendungen nicht schon im Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung, kann das dazu führen, dass diese im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Dann hilft nur noch ein Antrag auf Herabsetzung. Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne.

Beitrag veröffentlicht am
17. Mai 2009

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Gesellschaftsrecht
25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

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Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

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Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

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