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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
208
Jahre
Berufserfahrung

In eigener Sache

Lara C. Kertess zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V. gewählt

Wir freuen uns sehr, mitteilen zu dürfen, dass unsere Kanzlei-Partnerin Frau Rechtsanwältin und Notarin Lara C. Kertess am 6. Mai 2025 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V. gewählt wurde.

Frau Kertess engagiert sich seit vielen Jahren mit großer fachlicher Kompetenz und persönlicher Überzeugung für die Belange der Anwaltschaft. Seit 2021 ist sie bereits als Beisitzerin im Vereinsvorstand aktiv, zuvor war sie als Regionalbeauftragte des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Hannover tätig. Mit ihrer neuen Funktion übernimmt sie nun zusätzlich eine zentrale Verantwortung in der berufsständischen Vertretung in unserer Region.

Wir sind stolz, eine so engagierte und versierte Kollegin in unserem Team zu wissen – und gratulieren ihr herzlich zu dieser ehrenvollen Aufgabe.

Gleichzeitig gratulieren wir Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Blunk zur Wahl zum neuen Vorsitzenden und danken Herrn Rechtsanwalt Henning Schröder für sein langjähriges, vorbildliches Engagement.

Foto: Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

von links: Dr. Andreas Blunk, Lara C. Kertess, Henning Schröder

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20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
14.10.2025

Unzulässige Werbung mit Preisermäßigungen – Leitlinien für Unternehmen nach aktuellem BGH-Urteil

Preisaktionen und Rabatte sind im Einzelhandel ebenso wie im Online-Handel seit jeher ein bewährtes Mittel, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu fördern. Doch mit der Gestaltung von Preisermäßigungen geht eine erhebliche rechtliche Verantwortung einher. Insbesondere nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24) ist klar: Wer Preisvorteile bewirbt, muss strenge Transparenzanforderungen beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und Wege aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssicher agieren können.

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Erbmediation: Streit ums Erbe einvernehmlich lösen

Kommt es zum Erbfall, sind die Herausforderungen selten nur rechtlicher Natur. Oft treten zwischen Angehörigen Spannungen auf, die weit über die eigentlichen Vermögensfragen hinausreichen. Unerklärte Erwartungen, Rivalitäten oder Unsicherheiten in Erbengemeinschaften können schnell zu ernsthaften Konflikten führen.

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