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Aktuelle Fachbeiträge
 

Unfall im Reißverschlussverfahren - wer hat Schuld?

Das Amtsgericht Dortmund hatte eine im täglichen Straßenverkehr immer wieder passierende Unfallsituation zu entscheiden: im Reißverschlussverfahren kommt es beim Einfädeln zu einem Unfall. Das Amtsgericht entschied mit Urteil vom 23.02.2010 - 423 C 12873/09 - , dass das Verschulden den Fahrzeugführer trifft, der die Spur wechseln muss und dass hierfür sogar der sogenannte Anscheinsbeweis spricht, da der Spurwechsler jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen hat. Der Spurwechsler muss also entweder eine ausreichend große Lücke abwarten oder sich mit Blickkontakt mit dem Vorfahrtsberechtigten verständigen.

Beitrag veröffentlicht am
18. Oktober 2010

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Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

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Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

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Bau- und Architektenrecht
22.09.2025

Bauvertrag nach VOB/B oder GBG?

Die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach VOB/B und nach BGB ist keine bloße Formsache, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte, Pflichten und Risiken beider Vertragsparteien. Die optimale Vertragsform hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und der Erfahrung der Beteiligten ab.

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