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Aktuelle Fachbeiträge
 

Vorsicht vor Schreiben der DMV Deutsche Markenverlängerungs GmbH

Die DMV Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit Sitz in Berlin ist aktiv und versendet Schreiben an Markeninhaber, in denen unter Bezugnahme auf Datenbestände des Deutschen Patent- und Markenamtes die Verlängerung der Schutzfrist für die Marke angeboten wird. Die Schreiben erwecken durch ihre Gestaltung den Eindruck, es handele sich um eine amtliche Sendung, was tatsächlich jedoch nicht der Fall ist.

Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten, leisten Sie bitte keine Zahlung und antworten auch nicht auf das Schreiben. Ferner wenden Sie sich bitte an uns. Wir leiten alle erforderliche Maßnahmen ein.

Beitrag veröffentlicht am
13. Juli 2012

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Bauvertrag nach VOB/B oder GBG?

Die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach VOB/B und nach BGB ist keine bloße Formsache, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte, Pflichten und Risiken beider Vertragsparteien. Die optimale Vertragsform hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und der Erfahrung der Beteiligten ab.

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