Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Widerrufsrecht - nächster Stockfehler des Gesetzgebers

Schon einmal hatte derGesetzgeber vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer falschen gesetzlichen Widerrufsbelehrung erhebliche Schwierigkeiten bereitet

Das sollte mit der Gesetzesänderung nachgebessert werden - sicherlich wieder mit allerbesten Absichten. Indes: es ist wieder schiefgegangen. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher allein für die Möglichkeit der Nutzung eines Produktes während der Widerrufsfrist eine Zahlung erbringen muss, gegen die europäische Fernabsatzrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist. Ob nach dieser Entscheidung grundsätzlich Nutzungsersatz rechtswidrig ist, steht nicht abschließend fest. Die Konsequenz ist aber jedenfalls klar: die Widerrufsbelehrung muss diesen neuen Gegebenheiten umgehend angepasst werden, da anderenfalls ein erhöhtes Abmahnrisiko besteht.

Beitrag veröffentlicht am
17. September 2009

Diesen Beitrag teilen

Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Beitrag lesen
Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht, Erbrecht
07.01.2025

Immobilienbesitz und GbR – Handlungsbedarf bei Familienpool-Gesellschaften

Beitrag lesen