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Widerrufsrecht - nächster Stockfehler des Gesetzgebers

Schon einmal hatte derGesetzgeber vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer falschen gesetzlichen Widerrufsbelehrung erhebliche Schwierigkeiten bereitet

Das sollte mit der Gesetzesänderung nachgebessert werden - sicherlich wieder mit allerbesten Absichten. Indes: es ist wieder schiefgegangen. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher allein für die Möglichkeit der Nutzung eines Produktes während der Widerrufsfrist eine Zahlung erbringen muss, gegen die europäische Fernabsatzrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist. Ob nach dieser Entscheidung grundsätzlich Nutzungsersatz rechtswidrig ist, steht nicht abschließend fest. Die Konsequenz ist aber jedenfalls klar: die Widerrufsbelehrung muss diesen neuen Gegebenheiten umgehend angepasst werden, da anderenfalls ein erhöhtes Abmahnrisiko besteht.

Beitrag veröffentlicht am
17. September 2009

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