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Aktuelle Fachbeiträge
 

Widerrufsrecht - nächster Stockfehler des Gesetzgebers

Schon einmal hatte derGesetzgeber vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer falschen gesetzlichen Widerrufsbelehrung erhebliche Schwierigkeiten bereitet

Das sollte mit der Gesetzesänderung nachgebessert werden - sicherlich wieder mit allerbesten Absichten. Indes: es ist wieder schiefgegangen. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher allein für die Möglichkeit der Nutzung eines Produktes während der Widerrufsfrist eine Zahlung erbringen muss, gegen die europäische Fernabsatzrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist. Ob nach dieser Entscheidung grundsätzlich Nutzungsersatz rechtswidrig ist, steht nicht abschließend fest. Die Konsequenz ist aber jedenfalls klar: die Widerrufsbelehrung muss diesen neuen Gegebenheiten umgehend angepasst werden, da anderenfalls ein erhöhtes Abmahnrisiko besteht.

Beitrag veröffentlicht am
17. September 2009

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Verkehrsrecht
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Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

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29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

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Bauvertrag nach VOB/B oder GBG?

Die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach VOB/B und nach BGB ist keine bloße Formsache, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte, Pflichten und Risiken beider Vertragsparteien. Die optimale Vertragsform hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und der Erfahrung der Beteiligten ab.

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