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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
12
Fachanwaltschaften
in unterschiedlichen Rechtsgebieten

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

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handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

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