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Amtsgericht Hannover hebt Umweltzonen-Kostenbescheid auf

Das Amtsgericht Hannover, Az.: 239 OWi 262/10, hat mit einem gerade ergangenen Beschluss einen Bescheid der Stadt Hannover aufgehoben. Ein Fahrzeug war in der hannoverschen Umweltzone ohne Plakette geparkt und erhielt dafür ein "Ticket". Der Halter machte keine Angaben dazu, wer das plakettenlose Fahrzeug in der hannoverschen Umweltzone abgestellt hatte. Weil damit kein Täter feststellbar war, stellte die Stadt Hannover die Ermittlungen ein. Zu seiner Überraschung erhielt der Halter des Fahrzeuges, dem ja nichts vorzuwerfen war, die Rechnung für die Kosten des Verfahrens.

Rechtsanwalt Christian Reinicke argumentierte gegenüber dem Gericht, dass das Gesetz eine Kostenauferlegung nur vorsieht, wenn jemand falsch parkt. Das überzeugte das Amtsgericht Hannover. Dieses stellte kurz und bündig fest, dass die Voraussetzungen einer Kostenauferlegung nicht vorlagen. Der Halter braucht die Kosten des Verfahrens also nicht zu zahlen.

Betroffenen ist zu raten, sich gegen entsprechende Kostenanforderungen der Stadt zur Wehr zu setzen, auch wenn noch keine einheitliche Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover festzustellen ist.

Beitrag veröffentlicht am
7. September 2010

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