Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

BGH: Mitnahme von Kundenlisten Verstoss gegen §17 UWG

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer neueren Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen ein Mitarbeiter sich Kundenlisten seines alten Arbeitgebers "unbefugt verschafft" im Sinne des § 17 UWG hat. Ob Kundenlisten "Geschäftsgeheimnis" im Sinne der Vorschrift sind, bemißt das oberste deutsche Zivilgericht danach, ob es sich dabei nicht lediglich um Adresslisten handelt, die jederzeit ohne großen Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen erstellt werden können. Es sei nicht erforderlich, dass die Listen einen Vermögenswert besitzen. Vielmehr sei ausreichend, dass die Verwendung der Listen dem früheren Arbeitgeber einen Nachteil bringe.

Der BGH wiederholt, dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter zwar die während der Zeit seiner Beschäftigung erworbenen Kenntnisse auch später verwenden darf, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt. Dies dürfe er jedoch nur mit solchen Informationen, die in seinem Gedächtnis bewahrt. Das gelte daher nicht für Informationen, an die er sich nur deswegen erinnere, weil er auf schriftliche Unterlagen aus der Zeit seiner Beschäftigung zurückgreife.

Beitrag veröffentlicht am
17. November 2006

Diesen Beitrag teilen

Mietrecht
08.09.2025

Schlüssel im Briefkasten: Wann beginnt die Verjährung für Vermieter*innen?

Für viele Vermietende und Mietende stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die sogenannte Sechsmonatsfrist in § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB zu laufen beginnt, wenn der*die Mieter*in das Mietobjekt zurückgibt.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

Beitrag lesen
Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Beitrag lesen