Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Brillengläser zu teuer gekauft? Schadensersatz!

Das Bundeskartellamt hat gegen fünf führende Hersteller von Brillengläsern wegen verbotener Preisabsprachen ein Bußgeld von insgesamt 115 Mio. EURO festgesetzt. Betroffen sind

  • die Rodenstock GmbH, München,
  • die Carl Zeiss Vision GmbH, Aalen,
  • die Essilor GmbH, Freiburg,
  • die Rupp+Hubrach Optik GmbH, Bamberg, und
  • die Hoya Lens Deutschland GmbH, Mülheim.

Betroffen sind Zeiträume ab dem Jahr 2005, in dem das Kartellamt "jedenfalls" von verbotenen Absprachen ausgeht.

NAHME&REINICKE macht Schadensersatzansprüche für betroffene Verbraucher geltend, die für eine Brille zuviel gezahlt haben.

Die Ansprüche werden gfs. auch in einem Geschädigten-Pool gesammelt. Der durch das Brillengläser-Kartell verursachte Schaden ist regelmäßig bei den betroffenen Verbrauchern entstanden, da die Augenoptiker die so genannten "unverbindlichen Preisempfehlungen", also die abgestimmten und zu hohen Preise der Kartellanten, 1:1 an die Verbraucher weitergegeben haben.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2010

Diesen Beitrag teilen

Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Beitrag lesen
Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht, Erbrecht
07.01.2025

Immobilienbesitz und GbR – Handlungsbedarf bei Familienpool-Gesellschaften

Beitrag lesen