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Brillengläser zu teuer gekauft? Schadensersatz!

Das Bundeskartellamt hat gegen fünf führende Hersteller von Brillengläsern wegen verbotener Preisabsprachen ein Bußgeld von insgesamt 115 Mio. EURO festgesetzt. Betroffen sind

  • die Rodenstock GmbH, München,
  • die Carl Zeiss Vision GmbH, Aalen,
  • die Essilor GmbH, Freiburg,
  • die Rupp+Hubrach Optik GmbH, Bamberg, und
  • die Hoya Lens Deutschland GmbH, Mülheim.

Betroffen sind Zeiträume ab dem Jahr 2005, in dem das Kartellamt "jedenfalls" von verbotenen Absprachen ausgeht.

NAHME&REINICKE macht Schadensersatzansprüche für betroffene Verbraucher geltend, die für eine Brille zuviel gezahlt haben.

Die Ansprüche werden gfs. auch in einem Geschädigten-Pool gesammelt. Der durch das Brillengläser-Kartell verursachte Schaden ist regelmäßig bei den betroffenen Verbrauchern entstanden, da die Augenoptiker die so genannten "unverbindlichen Preisempfehlungen", also die abgestimmten und zu hohen Preise der Kartellanten, 1:1 an die Verbraucher weitergegeben haben.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2010

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