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Aktuelle Fachbeiträge
 

Handels- und Gesellschaftsrecht eGbR - die rechtsfähige BGB-Gesellschaft

Seit dem 01.01.2024 gibt es die eGbR , die rechtsfähige, in einem Register eingetragene BGB-Gesellschaft.

Sie unterscheidet sich von der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft an vielen Stellen wie dem Erbrecht, der Auflösung, der Auseinandersetzung, der Übertragung von Geschäftsanteilen etc.

Überall, wo Register betroffen sind, bedarf es der vorherigen Eintragung der BGB-Gesellschaft in das BGB-Register. Aber auch an anderer Stelle kann diese Unterscheidung, die seit dem 01.01.2024 existiert, zu erheblichen Konsequenzen führen – z.B. bei dem Stichwort „ Stimmbindungsverträge “. Stimmbindungsverträge sind regelmäßig Verträge, die als BGB-Gesellschaft anzusehen sind. Nimmt eine natürliche Person an einem solchen Stimmbindungsvertrag teil , was oft der Fall ist und stirbt diese und scheidet mithin aus der BGB-Gesellschaft aus, könnte die BGB-Gesellschaft aufgelöst sein. Das kann vielfältige Konsequenzen haben, so z. B. bei Pool-Verträgen, die auf eine wirtschaftliche Fortführung gerichtet sind und der Steuerersparnis dienen.

Deswegen: Überall dort, wo BGB-Gesellschaften im privaten und gewerblichen Bereich mit Außenwirkung auftreten, sollte sich jede Gesellschaft beraten lassen, ob es Handlungsnotwendigkeiten gibt.

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Mietrecht
08.09.2025

Schlüssel im Briefkasten: Wann beginnt die Verjährung für Vermieter*innen?

Für viele Vermietende und Mietende stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die sogenannte Sechsmonatsfrist in § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB zu laufen beginnt, wenn der*die Mieter*in das Mietobjekt zurückgibt.

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Gesellschaftsrecht
25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

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Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

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