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Aktuelle Fachbeiträge
 

Handels- und Gesellschaftsrecht eGbR - die rechtsfähige BGB-Gesellschaft

Seit dem 01.01.2024 gibt es die eGbR , die rechtsfähige, in einem Register eingetragene BGB-Gesellschaft.

Sie unterscheidet sich von der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft an vielen Stellen wie dem Erbrecht, der Auflösung, der Auseinandersetzung, der Übertragung von Geschäftsanteilen etc.

Überall, wo Register betroffen sind, bedarf es der vorherigen Eintragung der BGB-Gesellschaft in das BGB-Register. Aber auch an anderer Stelle kann diese Unterscheidung, die seit dem 01.01.2024 existiert, zu erheblichen Konsequenzen führen – z.B. bei dem Stichwort „ Stimmbindungsverträge “. Stimmbindungsverträge sind regelmäßig Verträge, die als BGB-Gesellschaft anzusehen sind. Nimmt eine natürliche Person an einem solchen Stimmbindungsvertrag teil , was oft der Fall ist und stirbt diese und scheidet mithin aus der BGB-Gesellschaft aus, könnte die BGB-Gesellschaft aufgelöst sein. Das kann vielfältige Konsequenzen haben, so z. B. bei Pool-Verträgen, die auf eine wirtschaftliche Fortführung gerichtet sind und der Steuerersparnis dienen.

Deswegen: Überall dort, wo BGB-Gesellschaften im privaten und gewerblichen Bereich mit Außenwirkung auftreten, sollte sich jede Gesellschaft beraten lassen, ob es Handlungsnotwendigkeiten gibt.

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Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

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Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

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Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

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