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Aktuelle Fachbeiträge
 

Handels- und Gesellschaftsrecht eGbR - die rechtsfähige BGB-Gesellschaft

Seit dem 01.01.2024 gibt es die eGbR , die rechtsfähige, in einem Register eingetragene BGB-Gesellschaft.

Sie unterscheidet sich von der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft an vielen Stellen wie dem Erbrecht, der Auflösung, der Auseinandersetzung, der Übertragung von Geschäftsanteilen etc.

Überall, wo Register betroffen sind, bedarf es der vorherigen Eintragung der BGB-Gesellschaft in das BGB-Register. Aber auch an anderer Stelle kann diese Unterscheidung, die seit dem 01.01.2024 existiert, zu erheblichen Konsequenzen führen – z.B. bei dem Stichwort „ Stimmbindungsverträge “. Stimmbindungsverträge sind regelmäßig Verträge, die als BGB-Gesellschaft anzusehen sind. Nimmt eine natürliche Person an einem solchen Stimmbindungsvertrag teil , was oft der Fall ist und stirbt diese und scheidet mithin aus der BGB-Gesellschaft aus, könnte die BGB-Gesellschaft aufgelöst sein. Das kann vielfältige Konsequenzen haben, so z. B. bei Pool-Verträgen, die auf eine wirtschaftliche Fortführung gerichtet sind und der Steuerersparnis dienen.

Deswegen: Überall dort, wo BGB-Gesellschaften im privaten und gewerblichen Bereich mit Außenwirkung auftreten, sollte sich jede Gesellschaft beraten lassen, ob es Handlungsnotwendigkeiten gibt.

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Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

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Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

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Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

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