Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Energie-Schutzschirm für Unternehmen Energiekosten: Welche staatlichen Förderungen gibt es bereits, was ist geplant?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den „Energie-Schutzschirm“ für Unternehmen breiter aufspannen zu wollen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die hohen Energiekosten helfen.

Technisch sollen die neuen Maßnahmen durch eine Erweiterung des  bereits bestehenden  sogenannten  Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP)  umgesetzt werden. Für das bestehende Programm wurde die  Antragsfrist bis zum 30.09.2022  verlängert.

Die bestehenden Förderungen sind nicht ausreichend!

Das EKDP fördert die Unternehmen grundsätzlich in 3 Stufen (sh. hierzu auch die  Pressemitteilung des BMF vom 14.07.2022 ).

Grundvoraussetzung  für alle Stufen ist, dass die betreffenden Unternehmen einer energie- und handelsintensiven  Branche  nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen.

Von der breiten Masse der Unternehmen, insbesondere der KMU, gehört allerdings nur ein  geringer Teil  einer der geforderten Branchen an. Die Liste der begünstigten Branchen ist dem Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Anlage beigefügt (einsehbar auf der Homepage des BAFA unter  Publikationen ). Somit ist der Kreis der Antragsberechtigten nicht groß genug, um eine wesentliche Wirkung auf die Gesamtwirtschaft zu entfalten.

Was ist geplant?

Den Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zufolge soll die Förderung  für KMU geöffnet  und künftig  nicht mehr auf bestimmte Branchen begrenzt  werden. Ebenso soll die „Handelsbezogenheit“ kein Kriterium mehr sein. Als künftiges mögliches Kriterium für eine Unterstützung nannte Habeck beispielsweise den Anteil der Energiekosten am Produkt oder Umsatz.

Das Programm wird  befristet  werden, da keine dauerhafte Subventionierung erfolgen soll. Vielmehr solle das „Strommarktdesign“ verändert werden, um günstige Kosten weitergeben zu können. Auch bezüglich der Gaspreise gebe es entsprechende Anstrengungen, auch wenn Eingriffe dort komplizierter seien.

Aufgrund der teilweise existenzbedrohenden Lage infolge der hohen Energiepreise ist auch eine befristete  Lockerung des Insolvenzrechts  in Planung.

Quellen:


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
14. September 2022

Diesen Beitrag teilen

Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

Beitrag lesen