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Aktuelle Fachbeiträge
 

Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Bauverträgen umgehen

Die Mehrwertsteuer wird am 01. Januar 2007 um 3 % erhöht. Das betrifft auch alle Hauskäufer und Bauherren. Ein Haus, das im Herbst 2006 noch 200.000,00 € kostet, wird hierdurch um 6.000,00 € teurer. Viele Bauherren sind nun verunsichert und möchten so schnell wie möglich bauen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese unangenehme Auswirkung der Umsatzsteuererhöhung zu vermeiden?

  1. Eine Möglichkeit die Steuererhöhung auszuschließen, ist die Vereinbarung eines Festpreises. In diesem Bruttopreis ist alles enthalten, auch die Umsatzsteuer. Die Abführung der Steuer an den Fiskus ist Sache des Unternehmers. Der Bauherr hat damit nichts zu tun. Wichtig ist jedoch eine glasklare vertragliche Vereinbarung in diesem Sinne.
  2. Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung von Teilleistungen. Regelmäßig werden bei einem Bauvorhaben Abschlagszahlungen vereinbart, deren Fälligkeit an die Fertigstellung einzelner Gewerke geknüpft ist. Werden diese Gewerke noch bis zum 31. Dezember 2006 abgerechnet, fällt dafür auch nur der bisher gültige Umsatzsteuersatz von 16 % an.

Beitrag veröffentlicht am
1. November 2006

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