Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Familienrecht Fünf häufige Irrtümer im Familienrecht Wie ist die Rechtslage wirklich?

Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin wird man häufig mit verschiedenen Irrtümern konfrontiert. Über fünf häufige Irrtümer im Familienrecht klären wir im nachfolgenden Beitrag auf.

1. Nach der Heirat gehört uns automatisch alles gemeinsam.

Falsch! Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seiner mit in die Ehe eingebrachten Besitztümer und kann auch nach der Eheschließung Gegenstände zu Alleineigentum erwerben. Wenn die Ehe scheitert, kann ein finanzieller Ausgleich vorgenommen werden (Zugewinnausgleich), wenn ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere.

Abweichende Güterstände (z. B. modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) können in einem Ehevertrag vereinbart werden.

Besonderheit Hausrat: Bei zur gemeinsamen Benutzung angeschafftem Hausrat gilt grundsätzlich Miteigentum der Eheleute.

2. Ich hafte für die Schulden meines Ehegatten.

Falsch! Auch wenn man verheiratet ist, haftet man grundsätzlich nur für diejenigen Verbindlichkeiten, die man selbst eingegangen ist, für Verträge, die man selbst (auch) unterschrieben hat.

Ausnahme: Schlüsselgewalt. Rechtsgeschäfte, die der angemessenen Deckung des Lebensunterhalts dienen, kann ein Ehegatte auch mit Wirkung für und gegen den anderen Ehegatten tätigen. Typischer Fall: Reparatur von Haushaltsgegenständen. Der Vertragspartner kann dann auch von dem anderen Ehegatten Bezahlung fordern.

3. Unterhalt ist nur für das Trennungsjahr geschuldet.

Falsch! Trennungsunterhalt ist grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Es können sich nach Ablauf des Trennungsjahres aber Änderungen bei der Frage der Höhe des Unterhaltes ergeben. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung in Betracht.

4. Beim Wechselmodell ist kein Kindesunterhalt zu zahlen.

Falsch! Betreuen getrenntlebende oder geschiedene Eltern ihre Kinder im paritätischen Wechselmodell, d. h. hälftig, leistet jeder von ihnen zur Hälfte Betreuungsunterhalt und schuldet zur Hälfte Barunterhalt. Dies kann je nach Einkommen des jeweiligen Elternteils dazu führen, dass einer dem anderen Ausgleichszahlungen erbringen muss.

5. Bei der Scheidung können wir uns durch eine/n gemeinsame/n Rechtsanwalt/in vertreten lassen.

Falsch! Rechtsanwälte sind parteiliche Interessenvertreter. Da die Interessen von getrenntlebenden Eheleuten potentiell widerstreitend sind, kann ein/e Rechtsanwalt/in nicht beide Eheleute vertreten.

Richtig ist, dass es für eine einvernehmliche Scheidung nur eines Antrages durch eine/n Rechtsanwalt/in bedarf. Die andere Seite muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
8. Januar 2024

Diesen Beitrag teilen

Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

Beitrag lesen