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Kein Sofortvollzug der Stilllegungsverfügung

Zwar haben nach Angabe von Volkswagen mittlerweile bereits 90% der vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Besitzer die Software-Nachrüstungen durchführen lassen. Die weiteren 10% weigern sich jedoch stetig und verweisen auf die Befürchtung, mit der Nachrüstung entstünden weitere, schlimmere Mängel am Fahrzeug, für die Volkswagen keine Haftung übernehme.

Lässt ein Diesel-Besitzer die Nachrüstung nicht durchführen läuft er allerdings Gefahr, dass er vom TÜV keine Plakette bekommt und das Kraftfahrtbundesamt alsdann die Zulassung des Fahrzeugs entzieht.

Das Landratsamt Wittmund entschied nun zugunsten eines Amarok-Fahrers, dass eine solche Stilllegungsverfügung zumindest nicht sofort zu vollziehen ist. Das bedeutet, dass er das Fahrzeug so lange im Straßenverkehr weiter belassen und führen kann, solange das gegen die Stilllegungsverfügung eingeleitete Klageverfahren andauert.

Beitrag veröffentlicht am
1. Dezember 2017

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