Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Notariat, Immobilien, Erbrecht, Steuerrecht Keine Einkommensteuer bei Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft

Keine Einkommensteuer bei Verkauf einer aus einer Erbengemeinschaft übernommenen Immobilie

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.09.2023, Az IX R 13/22 entschieden, dass keine Einkommensteuer anfällt, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft im ersten Schritt den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft eine Immobilie abkauft und diese dann 3 Jahre später an eine dritte Person veräußert. Hierzu gilt zwar grundsätzlich, dass wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf veräußert wird (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz) Einkommensteuer zu zahlen ist. In dem vorliegenden Fall hatte der Verkäufer die Immobilie von den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aber nicht im klassischen Sinne eines Immobilienkaufs "gekauft". Der Bundesfinanzhof war deswegen der Auffassung, dass es sich vorliegend nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelte, weswegen die Anwendbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz verneint wurde. Der Verkäufer hatte also keine Einkommensteuer zu zahlen.

Beitrag veröffentlicht am
4. März 2024

Diesen Beitrag teilen

Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

Beitrag lesen