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Notariat, Immobilien, Erbrecht, Steuerrecht Keine Einkommensteuer bei Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft

Keine Einkommensteuer bei Verkauf einer aus einer Erbengemeinschaft übernommenen Immobilie

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.09.2023, Az IX R 13/22 entschieden, dass keine Einkommensteuer anfällt, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft im ersten Schritt den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft eine Immobilie abkauft und diese dann 3 Jahre später an eine dritte Person veräußert. Hierzu gilt zwar grundsätzlich, dass wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf veräußert wird (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz) Einkommensteuer zu zahlen ist. In dem vorliegenden Fall hatte der Verkäufer die Immobilie von den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aber nicht im klassischen Sinne eines Immobilienkaufs "gekauft". Der Bundesfinanzhof war deswegen der Auffassung, dass es sich vorliegend nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelte, weswegen die Anwendbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz verneint wurde. Der Verkäufer hatte also keine Einkommensteuer zu zahlen.

Beitrag veröffentlicht am
4. März 2024

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