Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Kindergelderhöhung und Düsseldorfer Tabelle Kindergeld und Kindesunterhalt: Änderungen für 2023

Kindergeld

Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro.

Der Bundestag hat mit einer überraschenden Entscheidung die höchste Kindergelderhöhung für die ersten beiden Kinder seit 1996 beschlossen.

Für das erste und zweite Kind gibt es ab dem 01.01.2023 statt bisher 219 EUR, ganze 250 EUR monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 225 EUR auf 250 EUR. Ab dem vierten Kind bleibt es wie bisher bei 250 EUR.

Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf den nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Kindesunterhalt. Der Anrechnungsbetrag erhöht sich dadurch auf 125 EUR pro Kind.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: Mehr Unterhalt für Kinder

Außerdem gilt ab dem 01.01.2023 die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt steigt erheblich an. Unterhaltsberechtigte dürfen sich also über eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts freuen.

So sehen die neuen Mindestunterhaltssätze für Minderjährige für das Jahr 2023 aus:

  1. Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) 437 € pro Monat.
  2. Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) 502 € pro Monat.
  3. Altersstufe (von 12 bis 17 Jahren) 588 € pro Monat.

In der ersten Altersstufe erhöht sich der Unterhalt um 41 EUR, in der zweiten Altersstufe um 47 EUR und in der dritten Altersstufe um 55 EUR.

Als Unterhaltsverpflichtete sollten Sie daher überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie ab dem 01.01.2023 Ihre Zahlbeträge anpassen müssen. Dabei darf auch der Anrechnungsbetrag aufgrund des erhöhten Kindesgeldes nicht vergessen werden.

Als Unterhaltsberechtigte sollten Sie darauf achten, dass Sie den richtigen Kindesunterhaltbetrag erhalten.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
10. Januar 2023

Diesen Beitrag teilen

Mietrecht
08.09.2025

Schlüssel im Briefkasten: Wann beginnt die Verjährung für Vermieter*innen?

Für viele Vermietende und Mietende stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die sogenannte Sechsmonatsfrist in § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB zu laufen beginnt, wenn der*die Mieter*in das Mietobjekt zurückgibt.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

Beitrag lesen
Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Beitrag lesen