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Landgericht Braunschweig legt VW-Schadenersatzklage nicht dem Europäischen Gerichtshof vor

Die Schadenersatzklage eines VW-Kunden im Abgas-Skandal wird vorerst nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben. Das hat das Landgericht Braunschweig am Donnerstag entschieden. Damit ist die Kanzlei Hausfeld mit ihrer Strategie vorerst gescheitert. Geplant war, vom EuGH bestimmte Rechtsfragen klären zu lassen. Die Kammer sah keine Notwendigkeit, das Verfahren vorzulegen. Ohnehin würden zahlreiche auch nach einer Auslegung durch den EuGH wieder durch nationale Gerichte überprüft.

Die Klage des VW-Kunden blieb ebenfalls erfolglos. Der Kunde wollte den Kaufpreis seines Diesel-Modells erstattet haben. Das Landgericht Braunschweig vertritt die Auffassung, die verwendete Software sei zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung, die auch gegen geltendes Rechts verstößt. Die Typgenehmigung läge jedoch weiterhin vor und damit sei das Fahrzeug weiterhin zugelassen.

Beitrag veröffentlicht am
1. September 2017

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