Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Mangelhafte Rußpartikelfilter - Ansprüche des Käufers

Wegen der versprochenen Steuervergünstigungen (und der ab Anfang 2008 in der Innenstadt von Hannover geltenden Umweltzone) haben in letzter Zeit viele Eigentümer älterer Diesel-Fahrzeuge eine Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter vornehmen lassen. Wie sich zeigte, sind zahlreiche der angebotenen Filter nicht oder nur eingeschränkt funktionsfähig.

Um folgende Anbieter geht es:

  • GAT „Euro Filter“:

Betroffen sind sämtliche Nachrüstfilter des Herstellers (ABE-Nummern 17018, 17064, 17065, 17070, 17074, 17075, 17114, 17117, 17118, 17141, 17143 und 17148). Der Anbieter hat die weitere Auslieferung gestoppt und dem Handel angeboten, Lagerbestände zurückzunehmen.

  • Bosal „Diesel-Oxikatfilter:“

ABE-Nr. 17097 wurde gelöscht. Nach Auskunft der Firma Bosal sind alle notwendigen Schritte eingeleitet worden, um sicherzustellen, dass bereits ausgelieferte Teile nicht unwissentlich von den Werkstätten eingebaut werden. Eine neue ABE für einen geänderten Partikelfilter wurde bereits beantragt. Die Produkte sollen in Kürze auf dem Markt verfügbar sein.

  • Tenneco „White Walkers Diesel-Partikelfilter“:

ABE-Nummern, 17093, 17094, 17104, 17120, 17132, 17133, 17135 und 17147 wurden gelöscht. Die davon betroffenen Produkte sind baugleich mit den von der Löschung betroffenen Partikelminderungssystemen der Firma GAT. Nicht verbaute Systeme sollen - soweit noch nicht geschehen "aus dem Handel genommen werden. Auch Tenneco arbeitet an der Entwicklung geänderter Nachrüstpartikelfilter.

Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem nichtfunktionierenden Filter um einen Mangel. Die juristischen Folgerungen hieraus sind recht komplex. Nicht automatisch kann der Käufer beispielsweise den kostenfreien Einbau eines vergleichbaren funktionierenden, teureren Filtersystems verlangen. Das hierfür erforderliche Verschulden auf Seiten der einbauenden Werkstatt wird schwierig nachzuweisen sein.

Für betroffenen Halter von Diesel-Fahrzeugen wird sich daher die Konsultation eines fachlich versierten Rechtsanwaltes nicht vermeiden lassen. Wir stehen gerne zur Verfügung!

Beitrag veröffentlicht am
6. Dezember 2007

Diesen Beitrag teilen

Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

Beitrag lesen