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Erbrecht Patchwork und Immobilie

Jede Patchwork-Familie mit Kindern aus früheren Beziehungen benötigt eine Nachlassplanung. Die weit verbreitete Vorstellung, man müsse die Kinder nur enterben oder zu Nacherben einsetzen, löst insbesondere die Probleme nicht, die sich aus dem Pflichtteilsrecht ergeben.

Denn jedem Kind steht beim Tod seines Elternteils das gesetzliche Pflichtteilsrecht zu. Besteht das Vermögen wie so häufig im Wesentlichen aus einer Immobilie, die beiden Patchwork-Partnern zur Hälfte gehört, hat das Kind bzw. die Kinder beim Tod Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe von ¼ der Hälfte, die dem Elternteil gehört, oder 1/8 des Gesamtwertes der Immobilie. Bei einem Immobilienwert von z. B. 400.000 Euro wären das 50.000 Euro.

Schwierig wird es, wenn dafür keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind. Unter Umständen muss in solchen Konstellationen sogar über den Verkauf der Immobilie nachgedacht werden. Solche Situationen lassen sich durch eine frühzeitige Planung, idealerweise unter Einbeziehung des Kindes/der Kinder, abmildern oder auch ganz vermeiden.

Lassen Sie sich hierzu von einem unserer Notare/unserer Notarin beraten.

Beitrag veröffentlicht am
12. November 2024

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