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Aktuelle Fachbeiträge
 

Reiserecht aktuell Pauschalreise coronabedingt storniert: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Aufgrund der momentanen Lage sehen sich nicht wenige Urlaubswillige der Situation ausgesetzt, dass ihre Pauschalreise coronabedingt storniert wurde. Dazu ist der Reiseveranstalter auch berechtigt, wenn er aufgrund „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ an der Vertragserfüllung gehindert ist. Zu solchen Umständen gehört grundsätzlich die derzeitige Pandemie. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, d.h. eine Zahlung kann unterbleiben. Ist eine Zahlung bereits erfolgt, ist der Reisepreis in voller Höhe zu erstatten. Hierzu ist der Reiseveranstalter verpflichtet und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen ab Stornierung. Häufig bieten Reiseveranstalter an Stelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises einen Gutschein für die ausgefallene Pauschalreise an. Diesen können, müssen Sie jedoch nicht annehmen. Es handelt sich lediglich um eine freiwillige Alternative. Dies ist inzwischen gesetzlich geregelt. Übrigens: Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kann in diesen Fällen nicht verlangt werden.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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Schlüssel im Briefkasten: Wann beginnt die Verjährung für Vermieter*innen?

Für viele Vermietende und Mietende stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die sogenannte Sechsmonatsfrist in § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB zu laufen beginnt, wenn der*die Mieter*in das Mietobjekt zurückgibt.

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Gesellschaftsrecht
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Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

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Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

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