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Reiserecht aktuell Pauschalreise coronabedingt storniert: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Aufgrund der momentanen Lage sehen sich nicht wenige Urlaubswillige der Situation ausgesetzt, dass ihre Pauschalreise coronabedingt storniert wurde. Dazu ist der Reiseveranstalter auch berechtigt, wenn er aufgrund „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ an der Vertragserfüllung gehindert ist. Zu solchen Umständen gehört grundsätzlich die derzeitige Pandemie. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, d.h. eine Zahlung kann unterbleiben. Ist eine Zahlung bereits erfolgt, ist der Reisepreis in voller Höhe zu erstatten. Hierzu ist der Reiseveranstalter verpflichtet und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen ab Stornierung. Häufig bieten Reiseveranstalter an Stelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises einen Gutschein für die ausgefallene Pauschalreise an. Diesen können, müssen Sie jedoch nicht annehmen. Es handelt sich lediglich um eine freiwillige Alternative. Dies ist inzwischen gesetzlich geregelt. Übrigens: Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kann in diesen Fällen nicht verlangt werden.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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