Sofortkontakt zur Kanzlei
NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
Rufen Sie uns an +49 511 283770
Senden Sie uns eine E-Mail zentrale@nahmereinicke.de
NAHME & REINICKE
Aktuelle Fachbeiträge
 

Restwertangebote der Versicherer müssen nicht grundsätzlich hingenommen werden

Auch durch die Schadensminderungspflicht ist ein Versicherungsnehmer nicht grundsätzlich gehalten, sich auf ein durch die Vollkaskoversicherung unterbreitetes Restwertangebot einzulassen, wenn sich der durch die Versicherung benannte Aufkäufer in großer Entfernung vom Wohnort befindet und darüber hinaus nicht feststeht, dass der Aufkäufer den Pkw auf eigene Kosten abholen wird. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.08.2009 - Az. 12 U 90/09 - obliegt es einem Versicherungsnehmer auch nicht, bei der Verwertung höhere Risiken einzugehen, als dies seinem üblichen Geschäftsgebahren entspricht. In einem solchen Fall kann der Versicherungsnehmer also den Pkw an einen regionalen Aufkäufer verkaufen - auch wenn dieser etwas weniger für den Wagen bietet, als es der durch die Versicherung benannte Aufkäufer getan hat.

Beitrag veröffentlicht am
19. Januar 2010

Diesen Beitrag teilen

Verkehrsrecht
27.10.2025

LG Berlin: Haftung der E-Scooter-Fahrerin nach Unfall – Versicherung muss zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.10.2024 – 22 S 6/23) hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung einer E-Scooter-Vermieterin Schadensersatz in Höhe von 2.341,50 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
06.10.2025

Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

Fußgänger*innen sollten beim Betreten von Radwegen stets besonders aufmerksam sein und sich vorher über die Verkehrssituation versichern.

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht
29.09.2025

Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

Beitrag lesen