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Aktuelle Fachbeiträge
 

Unzulässige Kündigung eines auf Guthabenbasis geführten Girokontos trotz Kontopfändung

Kontenpfändungen können die Kündigung des Girokontos durch eine Bank nicht ohne weiteres rechtfertigen, wenn die Bank sich in einer "Sondervereinbarung Guthabenkonto" - zu Gunsten des Kunden - nur bestimmte eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten vorbehalten hatte.

Der Passus in einer Sondervereinbarung "die Bank kann den Girovertrag kündigen, wenn (u.a.) das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist", berechtigt die Bank nicht zur Kündigung, wenn Pfändungen vorliegen. Denn Pfändungen führen nicht dazu, dass das Konto "blockiert " ist. Vielmehr kann der Kontoinhaber im Rahmen der Pfändungsschutzbestimmungen über empfangene Gelder (z.B. Arbeitsentgelte) weiterhin verfügen. Dies entspricht auch dem Sinn und Zwecke der Sondervereinbarung Guthabenkonto.

Beitrag veröffentlicht am
20. Januar 2009

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Fußgänger*innen aufgepasst: Alleinhaftung bei Radweg-Überquerung

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Straßenverkehrsrecht
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Unfall mit falschfahrender Fahrradfahrerin (LG Frankfurt (Oder) Az 12 O 23/23)

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten – auch wenn es manchmal bequemer erscheint, auf dem Gehweg zu fahren. Dass dies im Ernstfall erhebliche rechtliche Folgen haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Az. 12 O 23/23).

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Bauvertrag nach VOB/B oder GBG?

Die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach VOB/B und nach BGB ist keine bloße Formsache, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte, Pflichten und Risiken beider Vertragsparteien. Die optimale Vertragsform hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und der Erfahrung der Beteiligten ab.

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