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Bau- und Architektenrecht Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

Welche Leistungen darf ein Bauherr von einem Architekten erwarten?

Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine Reihe von Leistungen, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt sind. Diese sind in Leistungsphasen unterteilt. Zunächst einmal erwarten Bauherren die Grundlagenermittlung. Diese bildet die Basis für die Planung, indem Vorstudien und Bedarfsermittlungen durchgeführt werden.

Darauf folgt die Vorplanung, die ebenfalls als Leistungsphase zwei der HOAI definiert ist. Hier erstellt der Architekt erste Entwurfsskizzen und untersucht unterschiedliche Planungsvarianten. In dieser Phase ist Kreativität gefragt, aber auch eine fundierte Einschätzung der Machbarkeit.

Im dritten Schritt folgt die Entwurfsplanung. Diese Phase beinhaltet die Entwicklung und genaue Planung des Bauvorhabens. Das Ergebnis dieser Phase ist ein durchdachter Entwurf, welcher alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Auch die Kostenplanung nimmt hier konkrete Züge an.

Danach geht es in die Genehmigungsplanung. Hier bereitet der Architekt alle notwendigen Unterlagen für Bauanträge vor und koordiniert die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde.

Die Ausführungsplanung ist wiederum detaillierter. Sie dient als Grundlage für den tatsächlichen Bau, indem alle Pläne, Details und Materialangaben genau ausgearbeitet werden.

Es folgen die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der Vergabe. Der Architekt erstellt Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibung von Bauleistungen und hilft bei der Auswahl von Bauunternehmen durch Angebotsprüfung und Unterstützung bei der Vertragsvergabe.

Schließlich übernimmt der Architekt die Objektüberwachung, wo die Bauleitung und Kontrolle über die ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens stattfindet. Nach der Fertigstellung erfolgt die Objektbetreuung und Dokumentation, die letzte Phase, um die Gewährleistungsmängel zu überwachen und das Bauvorhaben abschließend zu dokumentieren.

Welche Unterlagen sind anzufertigen und an den Bauherrn herauszugeben?

Nach jedem Schritt sollte der Bauherr eine ausführliche Dokumentation erwarten können. Diese beinhaltet alle relevanten Pläne, Berechnungen und Berichte, die für das jeweilige Bauvorhaben notwendig sind. Die wichtigsten Dokumente sind:

• Entwurfs- und Genehmigungspläne

• Statiken und Tragwerksplanungen

• Energie-Berechnungen und Nachweise des Wärmeschutzes

• Den Bauantrag mit allen notwendigen Nachweisen

• Leistungsverzeichnisse zur Ausschreibung

• Bau- und Leistungsbeschreibung im Architektenvertrag

Diese Dokumente sollten verbindlich in der Übergabevereinbarung zwischen Bauherrn und Architekt geklärt werden. Hierbei ist es hilfreich, auch digitale Kopien zu verlangen, um jederzeit darauf zurückgreifen zu können.

Welche Kosten kommen auf den Bauherren zu?

Die Kosten für die Leistungen eines Architekten richten sich in der Regel nach der HOAI. Diese legt die Mindest- und Höchsthonorare für Architektenleistungen fest (§§ 4-6 HOAI). Die Kosten können sich je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Bauvorhabens erheblich unterscheiden. Es empfiehlt sich eine detaillierte Honorarvereinbarung im Vorfeld, um unnötige Überraschungen zu vermeiden.

Zudem sollte der Bauherr den eigenen finanziellen Spielraum berücksichtigen und eventuell ein Budget für etwaige zusätzliche Kosten einplanen. Hierunter fallen mögliche Änderungen in der Planungsphase oder unvorhergesehene Erfordernisse während der Bauausführung.

Was sollte vereinbart werden?

Eine klare und umfassende Vereinbarung ist das A und O für eine erfolgreiche Kooperation mit einem Architekten. Neben der Honorarregelung sollte im Architektenvertrag Folgendes geregelt werden:

1. Leistungsumfang: Welche der oben genannten Leistungsphasen werden konkret erbracht, und wie ist der genaue Umfang jeder Phase?

2. Zeitplan: Ein detaillierter Zeitplan, der die einzelnen Leistungsphasen und Fertigstellungsdaten umfasst.

3. Vertragliche Sicherheiten: Vereinbarungen über Haftung und Gewährleistung für etwaige Planungsfehler oder Baumängel.

4. Kommunikationsstruktur: Klärung, wie die Kommunikation zwischen den Parteien stattfinden soll und wie regelmäßig Berichte oder Meetings angesetzt werden.

5. Dokumentation: Präzisierung der Dokumentationspflichten und wie die Übergabe der Dokumente stattfinden soll.

Durch eine genaue Festlegung dieser Punkte im Vertrag vermeiden Bauherren und Architekten Missverständnisse und schaffen eine solide Basis für eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Fazit und praktische Tipps

Als Bauherr stehen Sie vor der Herausforderung, sowohl rechtlich als auch organisatorisch alles gut im Blick zu behalten. Hier einige praktische Tipps:

• Beginnen Sie frühzeitig mit der Auswahl eines Architekten und vergleichen Sie die Angebote gründlich.

• Lesen Sie den Architektenvertrag sorgfältig und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten.

• Planen Sie ausreichend Zeit für jede Leistungsphase ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

• Halten Sie regelmäßig Rücksprachen mit dem Architekten, um immer über den aktuellen Stand des Projekts informiert zu sein.

• Überprüfen Sie die erstellten Unterlagen sorgfältig und behalten Sie digitale Kopien als zusätzliche Sicherheit.

Indem Sie diese Schritte verfolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Bauprojekt professionell und effizient umgesetzt wird. Eine gute Planung und klare Vereinbarungen sind der Schlüssel zum Erfolg.

Beitrag veröffentlicht am
7. Juli 2025

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