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VW – Abgasskandel/ Dieselgate

Nahme und Reinicke – seit 1955 in der Region Hannover, Niedersachsen und dem norddeutschen Raum eine der führenden Kanzleien im Verkehrsrecht –berät Sie umfassend, schnell und persönlich in allen Rechtsfragen des VW- Abgasskandals und der betroffenen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche und auch Mercedes Benz.

In Fahrzeuge dieser Marken wurden unerlaubte Abschalteinrichtungen eingebaut. Eine Software veränderte das Abgasverhalten des Fahrzeuges so, dass die geforderten Emissionsnormen zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Im realen Straßenverkehr war dies dann jedoch nicht mehr der Fall.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, besteht darüber hinaus gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, den geschlossenen Verbraucherkreditvertrag sogar noch Jahre nach der Finanzierung zu widerrufen und das Fahrzeug im Wege der Rückabwicklung zurückzugeben. Ob fehlende Belehrung über Ihr Kündigungsrecht, Ausweisung eines widersprüchlichen zu zahlenden Zinsbetrages oder die vertragliche Angabe, im Falle des Widerrufs werde ein Wertverlust für die Zulassung des Fahrzeugs angerechnet.

Geschädigte können sich gegen diese unzulässige Täuschung und Verwendung fehlerhafter Verbraucherkreditverträge mit unserer Hilfe juristisch zur Wehr setzen!

Wir beraten betroffene Kunden zu den Fragen:

  • Soll ich die durch VW angebotene Nachbesserung durch ein Softwareupdate durchführen lassen?
  • Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Fahrzeug nach dem Softwareupdate anders verhält (z.B.: Erhöhter Kraftstoffverbrauch, unrunder Motorlauf etc.)?
  • Drohen meine Ansprüche zu verjähren? Was kann ich dagegen veranlassen?
  • Habe ich einen Anspruch auf eine Wertminderung und/ oder Rückgabe meines Fahrzeuges?
  • Welche Rechte habe ich, wenn mein Fahrzeug geleast oder finanziert ist?
  • Welche Rechte ergeben sich für mich aus kartellrechtlichen Verstößen der Hersteller?

Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner. Wir beraten Sie umfassend, hochqualifiziert und individuell. Gerne im persönlichen Gespräch. Für den Fall eines Gerichtsverfahrens nehmen wir die Gerichtstermine in der Region Hannover, Niedersachsen und dem norddeutschen Raum – bei Bedarf bundesweit – eigenständig für Sie war.

Vertrauen auch Sie auf unsere Erfahrung aus vielen Verfahren im VW- Abgasskandal!

Soll ich die Nachrüstung machen lassen?

Allgemeines: Deutsche Pkw-Hersteller bieten mittlerweile an, einen Großteil ihrer Euro-5- und teilweise Euro-6-Diesel-Pkw über Software-Updates nachzurüsten. Grund sind EU-Grenzwerte für Stickoxide, die in vielen deutschen Städten überschritten werden. Die ersten Rückruf-Ankündigungen/"Servicemaßnahmen" gibt es von Audi, BMW und Mercedes. Wann genau die Umrüstung kommen wird, ist noch vollkommen unklar. Die Zeit drängt allerdings, da das Ziel ist, mit den Umrüstungen Diesel-Fahrverbote zu vermeiden. Es ist daher damit zu rechnen, dass Nachrüst-Aufforderungen noch in diesem Jahr kommen. Die Kfz-Halter erhalten dann Briefe von Ihrem Fahrzeughersteller, die diese zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt formuliert haben.

Befolgungspflicht: Für die Frage, ob Sie dieser Aufforderungen folgen müssen wird entscheidend sein, ob es sich um einen behördlich angeordneten oder freiwilligen Rückruf handelt. Bei einem freiwilligen Rückruf müssen Sie dieser Aufforderung grundsätzlich nicht folgen. Anders ist dies bei einer behördlichen Aufforderung. Bei dieser werden Sie ein Schreiben direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist nachzurüsten. Reagieren Sie nicht, werden Sie auf diese erste Aufforderung erinnert werden und häufig mit der Konsequenz eines individuellen Fahrverbots für ihr Fahrzeug konfrontiert. Daher sollte auf ein solches behördliches Aufforderungsschreiben zur Vermeidung weiterer Konsequenzen reagiert werden.

Derzeit sind jedoch bloße freiwillige Aufforderungsschreiben anvisiert. Auf das Versprechen das es bei einer freiwilligen Aktion bleibt, sollten sich Autobesitzer jedenfalls nicht blind verlassen. Auch sollte auf eine freiwillige Aufforderung nicht per se nicht reagiert werden. Hier zeigen die Hintergründe des VW-Abgas-Skandals: In letzter Konsequenz droht der Entzug der Zulassung (behördliche Aufforderung) beziehungsweise die Verweigerung der TÜV-Plakette. Im Falle von VW wurden bereits die ersten Briefe des Kraftfahrt-Bundesamtes verschickt die eine Außerbetriebsetzung des Autos androhen.

Wirksamkeit: Wahrscheinlich führen die Nachrüstungen tatsächlich zu einer Verringerung des Stickoxidausstoßes. Zumindest gibt es erste Untersuchungen, die darauf hindeuten. Ob diese Verringerung schließlich auch zu einer Einhaltung der EU-Grenzwerte führt, bleibt abzuwarten.

Folgeprobleme: Folgeprobleme sind generell nicht auszuschließen. Hier muss man auf Erfahrungen zurückgreifen, die Autobesitzer nach der Umrüstung im VW-Abgas-Skandal gemacht haben. Grundsätzlich sollte allen Fahrzeugbesitzern eines klar sein: Jede Umrüstung stellt einen technischen Zustand her, der so von den Fahrzeugentwicklern ursprünglich nicht vorgesehen war. Vor allem drei Folgen sind möglich: 1. Höherer Diesel-Verbrauch, 2. Höherer AdBlue-Verbrauch, 3. Höherer Verschleiß.

Rechtsschutz: Gegen ein Fahrverbot könnten sich Autofahrer mittels eines Eilverfahrens einstweilig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegen die behördliche Verfügung zur Wehr setzen. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Entscheidend wird in diesem Verfahren sein, ob das Gericht die Aufhebung der Entscheidung für denkbar hält. Es spricht zumindest viel dafür, dass derartige Eilverfahren Erfolg haben können.

Verhindert die Umrüstung Fahrverbote? Das ist völlig ungewiss und von der allgemeinen weiteren (politischen) Diskussion und dem Erfolg der Klage einzelner Umweltschutzorganisationen und -verbände abhängig.

Schaden des Autobesitzers: Zurzeit gibt es teilweise Wertverluste zwischen 10 und 20 %, wie mittlerweile aktuelle Zahlen von mobile.de belegen. Die Wertverluste sind abhängig von den Modellen und von der Region und von dem konkreten Einzelfall abhängig und anhand dessen zu bewerten. Auszuschließen ist ein solcher Wertverlust zumindest nicht.

Umrüstung durchführen lassen? Für einen abschließenden Rat ist es noch zu früh. Vom jetzigen Standpunkt aus ist, auch aufgrund der vielen Unwägbarkeiten und den Erfahrungen im VW-Skandal, eher davon abzuraten. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Fahrzeug ohne umfangreiche Garantien des Herstellers umrüsten lassen. Lassen Sie sich zudem, sofern Ihr Fahrzeug zurückgerufen wird, vom Werkstattmeister genau erklären, was bei ihrem Auto passiert und verlangen Sie eine schriftliche Dokumentation der Maßnahmen. Aber Achtung: Wenn Ihr Fahrzeug routinemäßig in der Werkstatt ist, etwa zur Inspektion, kann das Update auch heimlich und/oder gegen den Willen des Autobesitzers erfolgen.

Beitrag veröffentlicht am
16. Juni 2016

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