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Aktuelle Fachbeiträge
 

Miet- und WEG-Recht Die Bedeutung der Barkaution in der Praxis: Auswirkungen des BGH-Urteils vom 10.07.2024 (VIII ZR 184/23)

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2024 hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Mietrechtsverwaltung und die Handhabung von Mietsicherheiten. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Vermieter mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen den Anspruch auf Rückzahlung einer Barkaution aufrechnen können. Diese Entscheidung stärkt die Position der Vermieter:innen und hebt die Bedeutung der Barkaution als bevorzugte Form der Mietsicherheit hervor.

I. Zuspruch für das Urteil und seine Folgen

Der BGH hat klargestellt, dass Vermieter:innen im Regelfall auch mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen können, selbst wenn sie es versäumt haben, innerhalb der Verjährungsfrist eine Gleichartigkeit von Forderungen herzustellen. Diese Entscheidung ist praxisnah und vermeidet unnötige Belastungen für Mieter:innen, da sie verhindert, dass Vermieter:innen gezwungen werden, frühzeitig Ersatzansprüche geltend zu machen, die möglicherweise nicht im Interesse beider Parteien liegen.

II. Entlastung der Gerichte und Verminderung von Risiken für Vermieter:innen

Durch das Urteil wird das Risiko für Vermieter:innen, ihre Ansprüche aufgrund von Verjährung zu verlieren, erheblich reduziert. Die Möglichkeit, auf die Barkaution zurückzugreifen, bietet eine zusätzliche Sicherheitsschicht und verringert den Druck auf Vermieter, rechtliche Schritte zur Hemmung der Verjährung einzuleiten. Dies führt zu einer potenziellen Entlastung der Gerichte, da weniger Streitigkeiten über verjährte Forderungen ausgetragen werden müssen.

III. Steigerung der Bedeutung der Barkaution

Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Vorteile der Barkaution gegenüber anderen Formen von Mietsicherheiten wie Bürgschaften oder Sparbüchern. Während Bürgschaften nicht den Schutz des § 215 BGB genießen, bietet die Barkaution eine direkte Möglichkeit zur Befriedigung verjährter Forderungen. Auch wenn ein Sparbuch als Pfand dienen kann, bleibt die Barkaution aufgrund ihrer Einfachheit und rechtlichen Klarheit oft die bevorzugte Wahl.

Zusammenfassung

Das Urteil des BGH vom 10. Juli 2024 stärkt die Position von Vermieter:innen bei der Verwaltung von Mietsicherheiten und hebt die Bedeutung der Barkaution hervor. Durch die Möglichkeit, auch mit verjährten Forderungen aufzurechnen, wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt, der sowohl den Interessen von Mieter:innen als auch Vermieter:innen gerecht wird. Diese Entscheidung trägt dazu bei, das Mietrecht in Deutschland klarer und effizienter zu gestalten und könnte langfristig zu einer Reduzierung gerichtlicher Auseinandersetzungen führen.

Gesellschaftsrecht
25.08.2025

Update: Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister – Angabe der Privatanschrift des neuen Geschäftsführers nicht erforderlich

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. I-4 Wx 19/24) entschieden, dass bei der Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister die Angabe der vollständigen Wohnanschrift nicht erforderlich ist. Zur Identifizierung genügen Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 HRV); die Geschäftsanschrift reicht in der Regel auch für die Erreichbarkeit aus. Eine Pflicht zur Mitteilung der Privatanschrift ergibt sich weder aus dem HGB noch aus dem FamFG. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Wohnanschrift zur Identifizierung oder Zustellung notwendig sein.

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Bau- und Architektenrecht
07.07.2025

Was Sie als Bauherr von einem Architekten erwarten dürfen und welche Schritte Sie beachten sollten

Die Beauftragung eines Architekten gehört zu den zentralen Aufgaben, die ein Bauherr bei der Realisierung eines Bauprojekts bewältigen muss. Doch welche Leistungen darf ein Bauherr üblicherweise von einem beauftragten Architekten erwarten und welche Unterlagen sind anzufertigen und herauszugeben? Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Tipps für Ihr Vorhaben.

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Mietrecht
17.06.2025

Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung des Vermieters (AG Köln 208 C 460/23)

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Mieter ohne Zustimmung ihres Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren dürfen. Dieses Urteil vom 13. Dezember 2024, das sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Steckersolargeräte befasst, ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz und Energiekosteneinsparungen einen immer höheren Stellenwert einnehmen, stellt sich die Frage nach dem Recht der Mieter, alternative Energiequellen auf ihrem Balkon zu installieren, als brisantes Thema heraus.

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